Auch der Privatmann haftet nach dem Wasserhaushaltsgesetz ohne Verschulden.
- Kleingebinde mit einer Gesamtlagermenge von nicht mehr als 500 l /kg sind in den meisten Privat-Haftpflichtversicherungen automatisch mitversichert (prüfen !)
- Größere WHG-Anlagen sind durch eine spezielle Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung abzusichern, was unter bestimmten Voraussetzungen auch im Rahmen einer Privat-Haftpflichtversicherung oder Haus- u. Grundstücks-Haftpflichtversicherung erfolgen kann.
Im privaten Bereich wird es sich dabei in der Regel um Heizöl-, Benzin- oder Dieselöltanks handeln. Bei der Tarifierung wird zwischen oberirdischen und unterirdischen Tankanlagen unterschieden. Dabei wir ein Kellertank meist als oberirdisch angesehen. Batterietanks gelten als ein Tank.