Die Entschädigung wird wegen einer Unterversicherung nicht gekürzt, wenn die Klausel 7712 (92) Kein Abzug wegen Unterversicherung vereinbart ist.
Sie wird dem Vertrag stets dann zugrunde gelegt, wenn
- bei Versicherungssummen bis einschließlich 150.000 € oder bei Entschädigungsgrenzen für Wertsachen (§ 19 VHB 92) über 30 %, die Versicherungssumme pro qm Wohnfläche mindestens 600 € beträgt.
Beispiel:Wohnfläche: 88 qm Versicherungssumme: 52.800 € 88 qm = 600 € pro qm
=> Unterversicherungsverzicht
wird gewährt; - bei Versicherungssummen über 150.000 € oder bei Entschädigungsgrenzen für Wertsachen (§ 19 VHB 92) über 30 %, die Versicherungssumme pro qm Wohnfläche nach Abzug des versicherten Wertsachenanteils mindestens 600 € beträgt.
Beispiel:Wohnfläche: 150 qm Versicherungssumme: 180.000 € ./. 20 % Wertsachenanteil: 36.000 € 144.000 150 qm > 600 € pro qm => Unterversicherungsverzicht wird gewährt.